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   LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09   

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LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09 (https://dejure.org/2011,11459)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09 (https://dejure.org/2011,11459)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 15 Sa 1214/09 (https://dejure.org/2011,11459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB, § 2 EFZG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Omnibusfahrer hat keinen Anspruch auf höheren Stundenlohn bei nicht entsprechender Auslegungsmöglichkeit des Tarifvertrages; Kein Anspruch eines Omnibusfahrers auf höheren Stundenlohn bei nicht entsprechender Auslegungsmöglichkeit des Tarifvertrages; Bemessung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der tariflichen Zeitzuschläge im Bereich des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen; Auzslegung des Tarifbegriffs "Stundenlohn"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Die dahin gehende Auslegung einer Bezugnahmeklausel setzt voraus, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahme selbst an den in Bezug genommenen Tarifvertrag tarifgebunden war (BAG 22.10.2008 - 4 AZR 793/07 - AP TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag § 1 Nr. 67 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

    Vom Wortlaut abweichende Regelungsziele oder Motive können nur dann bei der Auslegung berücksichtigt werden, wenn sie im Vertrag selbst oder in den Begleitumständen bei Vertragsschluss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gekommen sind (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 30 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 557/81
    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Außerdem erübrigt sich eine Bezifferung der Geldforderung, wenn der Schuldner jedenfalls über die ungefähre Höhe der gegen ihn geltend gemachten Forderung unterrichtet ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar von dieser dem Schuldner bekannten Höhe ausgeht (vgl. zu Schadenersatzforderungen BAG 10. Oktober 1984 -. 5 AZR 557/81 - n.v. zitiert nach juris).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    So soll insbesondere im Fall noch ausstehender Lohnansprüche der Arbeitgeber in der tariflich bestimmten Frist erfahren, ob und in welchem Umfange der Arbeitnehmer noch Forderungen gegen ihn erhebt (ständ. Rechtsprechung des BAG 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - AP TVG Tarifverträge: Bau § 1 Nr. 39; 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP TVG Ausschlußfristen § 4 Nr. 78 = EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 55).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Eine einzelvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen bestimmten Tarifvertrag wird jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den in Bezug genommenen Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, durch einen Wegfall der arbeitgeberseitigen Tarifgebundenheit nicht berührt (- "unbedingte zeitdynamische Verweisung" -, vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 22 mwN, NZA 2010, 170; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - mwN, BAGE 122, 74).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    So soll insbesondere im Fall noch ausstehender Lohnansprüche der Arbeitgeber in der tariflich bestimmten Frist erfahren, ob und in welchem Umfange der Arbeitnehmer noch Forderungen gegen ihn erhebt (ständ. Rechtsprechung des BAG 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - AP TVG Tarifverträge: Bau § 1 Nr. 39; 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP TVG Ausschlußfristen § 4 Nr. 78 = EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 55).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständ. Rechtsprechung des BAG, z.B. 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAG 99, 24; 6. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - AP TVG Tarifverträge Metallindustrie § 1 Nr. 210 = NZA 2007, 167 mwN.).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Der Vertragsgegner soll sich lediglich darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfrist nicht mehr weiter - und das bedeutet: auch nicht in einem höheren Umfang - in Anspruch genommen zu werden (BAG 40, 258, 260 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Die schriftliche Geltendmachung verlangt, dass der Anspruchsinhaber gegenüber dem Anspruchsgegner unmissverständlich deutlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - NZA 1999, 1040).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 303/04

    Tarifliche Überstundenvergütung in Versorgungsbetrieben

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Das spricht dafür, dass sich - vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen Festlegung - grundsätzlich alle individuellen Bestimmungsfaktoren für das Arbeitsentgelt pro Stunde auf die Höhe des Zuschlags auswirken sollen (vgl. hierzu auch BAG 11. Mai 2005 - 4 AZR 303/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 1), hier also auch die Zulagen gemäß den Anlagen zu § 3 ETV 2007.
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 303/00

    Feiertagsvergütung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09
    Arbeitszeit iSv. § 2 EFZG ist die für die Arbeit vorgesehene oder festgelegte Zeitspanne (BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 303/00 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 7 = EzA § 2 EntgeltfortzG Nr. 2).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05

    Tariflicher Sonn- und Feiertagszuschlag

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 96/11

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

    weitere Entscheidungen nach 15 Sa 1214/09 6/8 Sa 822/08 16/12 Sa 1289/08.

    Entsprechend der Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2011 in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen - 15 Sa 1214/09 - sei durch das formularmäßige Schreiben die Frist zumindest für die Zeitzuschläge gewahrt worden.

    Der Kläger hat daher durch das Schreiben vom 18. Januar 2008 die Frist nach § 21 Abs. 2 MTV gewahrt, soweit er für die in seinen Lohabrechnungen ausgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden die Berechnung der Zuschläge aus einer höheren Grundvergütung gefordert hat (so auch: Hess. LAG Urteil vom 18. Januar 2011 - 15 Sa 1214/09 - veröffentlicht in juris ).

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 97/11

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

    weitere Entscheidungen nach 15 Sa 1214/09 6/8 Sa 822/08 16/12 Sa 1289/08.

    Entsprechend der Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2011 in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen - 15 Sa 1214/09 - sei durch das formularmäßige Schreiben die Frist zumindest für die Zeitzuschläge gewahrt worden.

    Der Kläger hat daher durch das Schreiben vom 16. Januar 2008 die Frist nach § 21 Abs. 2 MTV gewahrt, soweit er für die in seinen Lohnabrechnungen ausgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden die Berechnung der Zuschläge aus einer höheren Grundvergütung gefordert hat (so auch: Hess. LAG Urteil vom 18. Januar 2011 - 15 Sa 1214/09 - veröffentlicht in juris ).

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 18 Sa 1986/10

    Tarifauslegung - Grundlohn für die Berechnung von tariflichen Zeitzuschlägen -

    weitere Entscheidungen nach 15 Sa 1214/09 6/8 Sa 822/08 16/12 Sa 1289/08.

    Entsprechend der Entscheidung des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2011 in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen - 15 Sa 1214/09 - sei durch das formularmäßige Schreiben die Frist zumindest für die Zeitzuschläge gewahrt worden.

    Der Kläger hat daher durch das Schreiben vom 18. Januar 2008 die Frist nach § 21 Abs. 2 MTV gewahrt, soweit er für die in seinen Lohabrechnungen ausgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden die Berechnung der Zuschläge aus einer höheren Grundvergütung gefordert hat (so auch: Hess. LAG Urteil vom 18. Januar 2011 - 15 Sa 1214/09 - veröffentlicht in juris ).

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